Ende Mai 2026 erhalten die BürgerInnen die Vorausberechnung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2026. Diese enthält die gesetzlichen Bestimmungen zur GIS sowie die Berechnung der einzelnen Liegenschaftspositionen.
Mit den Beschlüssen Nr. 29/2022 und Nr. 2/2025 hat die Gemeinde die entsprechenden Regelungen zur Gemeindeimmobiliensteuer festgelegt.
Der Vorausberechnung der GIS 2026 liegt ein Formular F24 bei, auf dem die als Akonto für das Jahr 2026 geschuldeten Beträge ausgewiesen sind. Die Zahlung ist bis spätestens 16. Juni 2026 fällig und kann bei Bank- oder Postschaltern oder über das Homebanking erfolgen.
BürgerInnen, für die keine Steuerschuld besteht, erhalten keine Mitteilung.
Sollte eine Steuerschuld bestehen und bis zum 10. Juni 2026 kein Schreiben eingelangt sein, ersuchen wir Sie, sich an das Steueramt zu wenden.