INFORMATION GEMÄß ARTIKEL 14 DER EU-VERORDNUNG 2016/679 (DSGVO) ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR DIE AUTOMATISCHE GEWÄHRUNG DES SOZIALBONUS FÜR DEN ABFALL

Veröffentlichungsdatum

12.03.2026

Beschreibung

Die vorliegende Information bezieht sich auf die personenbezogenen Daten der Anspruchsberechtigten des Sozialbonus für den Abfall, der im Dekret des Ministerpräsidenten vom 21. Januar 2025 vorgesehen und mit dem Beschluss Nr. 355/2025/R/rif der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (im Folgenden: ARERA) geregelt ist.

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Veröffentlichungsdatum

12.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026, 11:50 Uhr

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