Recht auf Auskunft

Die Verordnung der Gemeinde Ahrntal regelt das Recht auf Auskunft zu Gemeindesteuern.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

24.06.2016

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Bürger bei Unsicherheiten über Gemeindesteuern eine Auskunft von der Gemeinde Ahrntal einholen können. Es gibt klare Regeln, wie und wann diese Anfragen gestellt werden können und welche Informationen enthalten sein müssen. Die Gemeinde muss innerhalb einer bestimmten Frist antworten und die Antworten sind verbindlich für den konkreten Fall.

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Kontakt

Generalsekretariat

KLAUSBERGSTRASSE 85, 39030 AHRNTAL+39 0474 651500info@ahrntal.eu

Steueramt

KLAUSBERGSTRASSE 6, 39030 AHRNTAL+39 0474 651533steueramt@ahrntal.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:06 Uhr

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